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Herr Max Mustermann

-Beratungsstellenleiter-

So funktioniert ein Lohnsteuerhilfeverein: Geprüftes Knowhow, faire Konditionen

Der Begriff "Lohnsteuerhilfeverein" ist gesetzlich geschützt und genau definiert (§ 13 StBerG). Nur Organisationen, die das aufwendige Prüfverfahren der zuständigen Oberfinanzdirektion erfolgreich durchlaufen haben, dürfen als Lohnsteuerhilfeverein auftreten.

Gut vernetzt: Ein Lohnsteuerhilfeverein hat meist ein Netz aus örtlichen Beratungsstellenleitern, welche die Ansprechpartner für die Mitglieder vor Ort sind. Der Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- zählt rund 1.200 örtliche Beratungsstellen.

Unsere Aufgabe: Hilfe für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner sowie Auszubildende und Studenten in Steuerangelegenheiten.
Wen wir betreuen dürfen, regelt die gesetzliche Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG). Unsere Qualifikationen werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft und unterliegen hohen fachlichen Anforderungen.

Fair und transparent: Als Lohnsteuerhilfeverein arbeiten wir lediglich kostendeckend. Deshalb zahlen Sie als Mitglied einen nach Höhe Ihres Einkommens gestaffelten Jahresbeitrag. Darin sind alle Leistungen enthalten, die Sie in Anspruch nehmen möchten.

Wir sind gerne für Sie da!

Herr Max Mustermann

-Beratungsstellenleiter-

Frau Martha Muster

-Steuerfachangestellte-

Herr Bernd Beispiel

-Sachbearbeitung und Terminvergabe-

 


Unsere Büroräume in der Musterstraße

Urkunden und Zertifikate

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Wir sind gerne für Sie da:

Lohnsteuerhilfe Musterstadt
Musterstr. 12
12345 Musterstadt

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr